Leben in Altea
Auswandern nach Spanien Costa Blanca: die Schritte 2026
Auswandern an die Costa Blanca: Abmeldung in Deutschland, Aufenthaltsbescheinigung, empadronamiento, Krankenversicherung mit S1, Rente und Steuerwohnsitz.
· 6 Min. Lesezeit · Bruno Barbara, Azur Invest

Foto: Bic · CC BY-SA 4.0
Wer als Deutscher, Österreicher oder Schweizer an die Costa Blanca auswandert, braucht kein Visum, aber vier Behördenschritte: die Abmeldung im Heimatland, die Eintragung im spanischen Ausländerregister innerhalb von drei Monaten, die Anmeldung in der Gemeinde (empadronamiento) und die Krankenversicherung, für Rentner meist über das Formular S1. Dazu kommen Rente, Steuerwohnsitz und Führerschein. Stand aller Angaben: November 2026.
Welche Schritte gehören zum Auswandern nach Spanien?
Für Bürger der EU und der Schweiz besteht das Auswandern nach Spanien aus sieben Schritten, am besten in dieser Reihenfolge. Bürger der EU und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Für Schweizer gilt das spanische Dekret über EU Bürger nach seiner dritten Zusatzbestimmung ebenso (Real Decreto 240/2007, BOE).
- Krankenversicherung klären, bevor Sie umziehen.
- Wohnung in Spanien mieten oder kaufen.
- NIE beantragen, falls Sie noch keine haben.
- In Deutschland abmelden, innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug.
- In der spanischen Gemeinde anmelden (empadronamiento).
- Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise die Eintragung im Ausländerregister beantragen.
- Rentenversicherung, Krankenkasse und Banken über die neue Adresse informieren.
Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis im engeren Sinn brauchen Sie nicht. Der Kauf einer Immobilie gibt seit dem 3. April 2025 ohnehin kein Aufenthaltsrecht mehr (Ley Orgánica 1/2025, BOE). Für EU Bürger ist das ohne Bedeutung, weil die Freizügigkeit greift.
Wie melde ich mich in Deutschland ab?
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde ab (§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz, Stand November 2026). Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Die Abmeldebescheinigung brauchen Sie später für Banken, Versicherungen und Behörden. Bewahren Sie sie zusammen mit der spanischen Meldebescheinigung auf.
Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, ändert sich die Lage. Dann bleibt eine Meldung in Deutschland bestehen, und auch steuerlich kann Deutschland weiter zuständig sein. Klären Sie diesen Fall vorab mit einem Steuerberater.
Leser aus Österreich und der Schweiz melden sich nach den Regeln ihres Landes ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Wie bekomme ich die Aufenthaltsbescheinigung in Spanien?
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die länger als drei Monate in Spanien leben, beantragen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich die Eintragung im Registro Central de Extranjeros (Real Decreto 240/2007, Artikel 7, BOE). Zuständig ist das Ausländeramt der Provinz oder die örtliche Polizeidienststelle.
Die Bescheinigung (certificado de registro de ciudadano de la Unión) wird sofort ausgestellt und enthält Ihre NIE (Policía Nacional). Welche Dienststelle für Einwohner von Altea zuständig ist, erfahren Sie bei der Terminvergabe (cita previa).
Ein Aufenthaltsrecht haben Sie, wenn Sie in Spanien arbeiten, wenn Sie mit Versicherung und Mitteln studieren oder wenn Sie ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung haben, die alle Risiken in Spanien abdeckt. Einen festen Betrag für die Mittel nennt das Gesetz nicht.
Nach fünf Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts erwerben EU Bürger das Recht auf Daueraufenthalt (Real Decreto 240/2007, Artikel 10, BOE).
Was ist das empadronamiento und warum brauchen Sie es?
Das empadronamiento ist die Anmeldung im Einwohnerregister (padrón) der Gemeinde, in der Sie gewöhnlich wohnen, und ist für jeden Einwohner Spaniens Pflicht (Ley 7/1985, Artikel 15 und 16, BOE). Wer in mehreren Gemeinden wohnt, meldet sich dort an, wo er den größten Teil des Jahres verbringt.
Der padrón beweist Ihren Wohnsitz in der Gemeinde und Ihre Adresse. Er gibt Ihnen kein Aufenthaltsrecht und entscheidet nicht über Ihren steuerlichen Wohnsitz. Diese drei Dinge sind in Spanien getrennt.
Sie brauchen die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento) für viele weitere Schritte, etwa für die Anmeldung im öffentlichen Gesundheitssystem der Comunidad Valenciana.
Den konkreten Ablauf und die nötigen Unterlagen erfragen Sie beim Ayuntamiento de Altea oder bei der Gemeinde, in die Sie ziehen. Wie sich der Alltag dort anfühlt, beschreibt unser Leitfaden zum Leben in Altea.

Wie bin ich als Rentner in Spanien krankenversichert?
Beziehen Sie nur eine deutsche gesetzliche Rente, kann Ihr gesetzlicher Krankenversicherungsschutz nach dem Umzug in ein Land der EU, des EWR oder in die Schweiz weiterlaufen (Deutsche Rentenversicherung, Rente im Ausland, Stand November 2026). Beziehen Sie zusätzlich eine Rente aus Spanien, wechselt der Schutz grundsätzlich in die spanische Krankenversicherung. Die Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse.
Der Weg führt über das Formular S1. Sie lassen es sich von der Krankenkasse in dem Land ausstellen, das Ihre Rente zahlt, und melden es beim Träger in Ihrem neuen Wohnsitzland an (Ihr Europa, Krankenversicherung im Ausland). Danach sind Sie in Spanien zu denselben Bedingungen versichert wie Einheimische.
In der Comunidad Valenciana folgt die Gesundheitskarte SIP. Sie beantragen sie im Gesundheitszentrum mit dem Nachweis Ihres Anspruchs, etwa dem Dokument der spanischen Sozialversicherung (INSS). Eine aktuelle Bescheinigung über die Anmeldung im padrón empfiehlt die Gesundheitsverwaltung für Versicherte der Sozialversicherung, verpflichtend ist sie nur beim convenio especial. Welche Unterlagen genau verlangt werden, nennen die Gesundheitsverwaltung der Generalitat und Ihr Gesundheitszentrum.
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt für vorübergehende Aufenthalte und ist kein Ersatz für die Versicherung nach einem Umzug. Wer keinen Anspruch über S1 oder Arbeit hat, braucht im ersten Jahr eine private Versicherung. Den öffentlichen Sondervertrag (convenio especial) können Sie erst nach einem Jahr tatsächlichem Wohnsitz in Spanien und mit Anmeldung im padrón abschließen. Er kostet 60 EUR im Monat unter 65 Jahren und 157 EUR ab 65 (Real Decreto 576/2013, BOE).
Wird meine deutsche Rente in Spanien weitergezahlt?
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die gesetzliche Rente auch ins Ausland (Deutsche Rentenversicherung, Stand November 2026). Spanien gehört zu den Ländern, in die besonders viele deutsche Renten fließen.
Rentner mit Wohnsitz im Ausland müssen jedes Jahr einen Lebensnachweis erbringen. Wo kein digitaler Datenaustausch mit dem Wohnsitzland besteht, schickt der Renten Service einmal im Jahr ein Formular zur Lebensbescheinigung. Es lässt sich auch digital einreichen, mit persönlichem QR Code, gültigem Ausweis und der App POSTIDENT.
Teilen Sie der Rentenversicherung Ihre neue Adresse und gegebenenfalls Ihr neues Konto mit, bevor Sie umziehen. Fragen zu Ihrem Fall beantworten das Servicetelefon und die Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Leser aus Österreich und der Schweiz wenden sich an ihren eigenen Rentenversicherungsträger.
Steuerlicher Wohnsitz: die Regel der 183 Tage
Als steuerlich ansässig in Spanien gilt, wer sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält oder dort den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat (Ley 35/2006, Artikel 9, BOE, Stand November 2026). Lebt Ihr nicht getrennter Ehepartner mit minderjährigen Kindern in Spanien, wird die Ansässigkeit vermutet. Ansässige versteuern ihr Welteinkommen in Spanien. Wie Deutschland und Spanien Renten und andere Einkünfte aufteilen, klären Sie vor dem Umzug mit einem Steuerberater in beiden Ländern.
Führerschein und Auto
Ein Führerschein aus einem Land der EU oder des EWR gilt in Spanien weiter und muss nicht umgetauscht werden (Reglamento General de Conductores, Artikel 15, BOE). Mit dem Wohnsitz in Spanien gelten aber die spanischen Gültigkeitsfristen und ärztlichen Untersuchungen. Hat Ihr Führerschein kein Ablaufdatum, müssen Sie ihn zwei Jahre nach Begründung des Wohnsitzes erneuern.
Bringen Sie Ihr Auto mit, müssen Sie es in Spanien zulassen. Der Ablauf führt über technische Prüfung, Steuern und die Verkehrsbehörde. Fristen und Kosten erfragen Sie bei der Dirección General de Tráfico und einem Steuerberater.
Schweizer Bürger prüfen die Regeln für ihren Führerschein ebenfalls bei der Dirección General de Tráfico.
Wohnen an der Costa Blanca: Miete oder Kauf
Wer zuerst mietet und später kauft, lernt Ort und Lage vor der Kaufentscheidung kennen. Die Regeln für Mietverträge in Spanien ändern sich im November 2026 durch zwei Dekrete, über deren Bestätigung das Parlament noch nicht entschieden hat (Real Decreto-ley 29/2026, BOE).
Wer kauft, findet den Ablauf im Leitfaden zum Hauskauf in Altea als Ausländer. Die laufenden Kosten schlüsselt unser Artikel zu den Lebenshaltungskosten in Altea auf. Familien mit Kindern finden Hinweise im Artikel zu den Schulen in Altea und Umgebung. Aktuelle Angebote stehen unter Immobilien zum Kauf in Altea.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung mit Stand November 2026 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung im Einzelfall.
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Alle Immobilien in Altea ansehenHäufige Fragen
- Was muss ich tun, wenn ich als Deutscher nach Spanien auswandere?
- Sie melden sich in Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug ab (§ 17 Bundesmeldegesetz), lassen sich in Spanien innerhalb von drei Monaten nach der Einreise im zentralen Ausländerregister eintragen (Real Decreto 240/2007, Artikel 7) und melden sich in Ihrer Gemeinde an, dem empadronamiento. Dazu kommen Krankenversicherung, Rente und Steuern. Stand November 2026.
- Brauche ich als EU Bürger eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien?
- Eine Aufenthaltserlaubnis im engeren Sinn nicht. Wer länger als drei Monate in Spanien lebt, beantragt persönlich die Eintragung im Registro Central de Extranjeros und erhält eine Bescheinigung mit der NIE. Nicht Erwerbstätige weisen ausreichende Mittel und eine umfassende Krankenversicherung nach. Einen festen Betrag für die Mittel nennt das Gesetz nicht. Das gilt auch für Schweizer.
- Wie bin ich als deutscher Rentner in Spanien krankenversichert?
- Beziehen Sie nur eine deutsche gesetzliche Rente, kann Ihr gesetzlicher Krankenversicherungsschutz nach dem Umzug in ein EU Land weiterlaufen, so die Deutsche Rentenversicherung. Dafür lassen Sie sich von Ihrer deutschen Krankenkasse das Formular S1 ausstellen und melden es beim Träger in Spanien an. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet Ihre Krankenkasse.
- Wird meine deutsche Rente in Spanien gezahlt?
- Ja. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die gesetzliche Rente auch ins Ausland. Rentner mit Wohnsitz im Ausland müssen jedes Jahr einen Lebensnachweis erbringen. Wo kein digitaler Datenaustausch besteht, schickt der Renten Service einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung, die auch digital eingereicht werden kann. Stand November 2026.
- Ab wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?
- Als steuerlich ansässig in Spanien gilt, wer mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt oder dort den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat (Ley 35/2006, Artikel 9). Ansässige versteuern ihr Welteinkommen in Spanien. Wie Deutschland und Spanien Renten und andere Einkünfte aufteilen, klären Sie vor dem Umzug mit einem Steuerberater in beiden Ländern.

