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Neubau Spanien kaufen 2026: Steuern, Garantie und Haftung

Neubau in Spanien vom Bauträger kaufen: IVA und AJD, Bürgschaft für Anzahlungen, Haftung von 10, 3 und 1 Jahr, Vergleich mit der MaBV und Checkliste.

· 7 Min. Lesezeit · Bruno Barbara, Azur Invest

Die hohen Wohngebäude von Benidorm an der Bucht, dahinter die Berge der Marina Baixa.

Foto: Nicolas Vigier · CC0

Wer in Spanien einen Neubau vom Bauträger kauft, zahlt 10 % IVA und in der Comunidad Valenciana 1,4 % AJD für einen Zweitwohnsitz, zusammen 11,4 % (Ley 13/1997, Artikel 14, BOE). Jede Anzahlung vor der Übergabe muss der Bauträger durch eine Versicherung oder Bankbürgschaft absichern. Für Mängel haften die Baubeteiligten je nach Art 10, 3 oder 1 Jahr. Stand aller Angaben: November 2026.

Dieser Leitfaden erklärt Steuern, Garantien und Haftung beim Kauf vom Bauträger in Altea und an der Costa Blanca, vergleicht sie mit dem Schutz, den Sie aus Deutschland kennen, und endet mit einer Checkliste und einer Tabelle Neubau gegen Bestand.

Welche Steuern fallen 2026 beim Neubau in Spanien an?

Beim Kauf eines Neubaus direkt vom Bauträger zahlen Sie 10 % IVA (Ley 37/1992, Artikel 91, BOE) und die Urkundensteuer AJD auf die Kaufurkunde. Die AJD beträgt in der Comunidad Valenciana seit dem 1. Juni 2026 1,4 % für Zweitwohnsitze, Kapitalanlagen und Käufe zur Vermietung. Bis zum 31. Mai 2026 waren es 1,5 %.

Eine Grunderwerbsteuer (ITP) wie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt beim Erstverkauf durch den Bauträger nicht an. Das ist ein Unterschied zu Deutschland, wo auch der Kauf vom Bauträger Grunderwerbsteuer auslöst.

Wird der Neubau Ihr Hauptwohnsitz, beträgt die AJD nur 0,1 %, ohne Grenze bei Wert, Einkommen oder Alter (Ley 13/1997, Artikel 14.Uno.a, BOE). Voraussetzung: Sie beziehen die Wohnung innerhalb von zwölf Monaten und wohnen dort mindestens drei Jahre ununterbrochen. Ziehen Sie früher ohne triftigen Grund aus, kann die Differenz bis 1,4 % nachgefordert werden.

Rechenbeispiel für einen Neubau zu 400.000 EUR: Als Zweitwohnsitz fallen 40.000 EUR IVA und 5.600 EUR AJD an. Als Hauptwohnsitz sind es 40.000 EUR IVA und 400 EUR AJD. Notar, Grundbuch und Gestoría kommen hinzu. Alle Posten erklärt unser Leitfaden zu den Kaufnebenkosten in Spanien.

Die IVA zahlen Sie mit den Zahlungen an den Bauträger, sie steht auf seinen Rechnungen. Die AJD erklärt Ihre Gestoría innerhalb eines Monats nach der Urkunde mit dem modelo 600.

Wie sind Anzahlungen an einen spanischen Bauträger abgesichert?

Ein Bauträger, der vor der Übergabe Geld annimmt, muss die Rückzahlung einschließlich Steuern und gesetzlicher Zinsen durch eine Kautionsversicherung (seguro de caución) oder eine Bankbürgschaft (aval bancario) absichern, und zwar ab Erteilung der Baugenehmigung (Ley 38/1999, erste Zusatzbestimmung, BOE, gültig seit dem 1. Januar 2016). Er muss die Anzahlungen außerdem auf einem gesonderten Konto verwahren.

Beginnt der Bau nicht oder wird die Wohnung nicht im vereinbarten Zeitraum übergeben, können Sie den Vertrag auflösen und Ihre Zahlungen zurückverlangen. Alternativ können Sie dem Bauträger eine Verlängerung gewähren.

Der Kaufvertrag muss die Rückzahlungspflicht und den Namen der Versicherung oder Bank nennen. Die Garantie erlischt, wenn die Erstnutzung genehmigt ist und der Bauträger die Übergabe nachweist. Ein Bauträger, der die Garantie nicht stellt, riskiert eine Sanktion von bis zu 25 % der Beträge, die er hätte absichern müssen (Ley 38/1999, erste Zusatzbestimmung, Absätze Drei, Fünf und Sieben).

Für Sie heißt das: Zahlen Sie keine Anzahlung, bevor Sie den Nachweis der Garantie für genau diese Zahlung in der Hand haben. Ihr Anwalt prüft, ob Garantiegeber, Betrag und Objekt übereinstimmen.

Wie lange haftet der Bauträger in Spanien für Mängel?

Die Baubeteiligten haften 10 Jahre für Schäden an der Tragstruktur, 3 Jahre für Bau oder Installationsmängel, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen, und der Bauunternehmer 1 Jahr für Mängel an der Ausführung (Ley 38/1999, Artikel 17, BOE). Die Fristen laufen ab der Abnahme des Baus ohne Vorbehalt.

Haftung Was sie abdeckt Dauer ab Abnahme (Jahre) Wer haftet
Tragstruktur Schäden an Fundament, Stützen, Trägern, die die Standsicherheit gefährden 10 Baubeteiligte, Bauträger gesamtschuldnerisch
Bewohnbarkeit Bau oder Installationsmängel, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen 3 Baubeteiligte, Bauträger gesamtschuldnerisch
Ausführung Mängel an der Ausführung und am Finish 1 Bauunternehmer

Der Bauträger haftet gegenüber dem Käufer gesamtschuldnerisch mit den anderen Beteiligten. Sie müssen sich also nicht selbst durch Architekt, Bauunternehmer und Handwerker arbeiten.

Für die zehnjährige Haftung schreibt das Gesetz bei Gebäuden, die überwiegend dem Wohnen dienen, eine Versicherung vor, das seguro decenal (Ley 38/1999, Artikel 19, BOE). Ausgenommen ist der private Bauherr eines einzelnen Einfamilienhauses zum Eigengebrauch. Verkauft er innerhalb von zehn Jahren, muss er die Versicherung für die Restzeit abschließen, es sei denn, der Käufer verzichtet ausdrücklich. Prüfen Sie diesen Punkt beim Kauf einer jungen Villa von privat.

Placa de cerámica del Carrer de la Filharmònica, en Altea
Placa de cerámica del Carrer de la Filharmònica, en AlteaFoto: 19Tarrestnom65 · CC BY-SA 4.0

Spanische Garantie und deutsche MaBV im Vergleich

Beide Länder schützen den Käufer, der vor der Fertigstellung zahlt, mit unterschiedlichen Mitteln. In Deutschland regelt die Makler und Bauträgerverordnung, wann ein Bauträger Geld annehmen darf (§ 3 MaBV). Voraussetzungen sind unter anderem ein wirksamer Vertrag, eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung, die gesicherte Freistellung von Grundpfandrechten und die Baugenehmigung.

Danach nimmt der deutsche Bauträger das Geld in Teilbeträgen nach Baufortschritt an. Der Käufer zahlt also für das, was schon gebaut ist, und ist zusätzlich über die Vormerkung im Grundbuch gesichert.

Das spanische Modell setzt früher an. Der Käufer zahlt oft schon vor oder während des Baus. Gesichert ist jede Zahlung durch eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft und durch das gesonderte Konto. Fällt der Bau aus, holen Sie Ihr Geld beim Garantiegeber zurück.

Daraus folgt der wichtigste praktische Unterschied: In Spanien hängt Ihr Schutz am Dokument der Garantie. Ohne diesen Nachweis ist eine Anzahlung ungesichert. Verlangen Sie ihn deshalb für jede einzelne Zahlung.

Welche Unterlagen verlangen Sie vom Bauträger?

Vor der ersten Zahlung verlangen Sie in Spanien die Baugenehmigung, den Nachweis der Garantie für Ihre Zahlung, die Angaben zum gesonderten Konto und einen Vertrag mit Rückzahlungspflicht. Die Liste:

  1. Baugenehmigung (licencia de edificación). Erst ab ihr greift die Pflicht zur Garantie.
  2. Garantienachweis. Versicherungsschein oder Bürgschaft, mit Name des Garantiegebers, Betrag und Objekt.
  3. Gesondertes Konto. Bank und Kontonummer, auf die Sie zahlen.
  4. Kaufvertrag. Mit Rückzahlungspflicht, Garantiegeber, Übergabetermin und Baubeschreibung (memoria de calidades).
  5. Grundbuchauszug des Grundstücks. Er zeigt Eigentümer und Lasten. Mehr im Artikel zur nota simple.

Bei der Übergabe verlangen Sie:

  1. Titel der Erstnutzung. In der Comunidad Valenciana wird die Erstnutzung per Erklärung (declaración responsable) bei der Gemeinde angezeigt. Strom, Wasser und Gas können Sie ohne diesen Titel nicht anmelden (Ley 3/2004, BOE).
  2. Nachweis des seguro decenal.
  3. Abnahmeprotokoll mit allen Mängeln, die Sie bei der Übergabe sehen.

Finanzieren Sie, klären Sie mit der Bank früh, wann sie auszahlt. Hinweise dazu im Artikel zur Finanzierung einer Immobilie in Spanien.

Neubau oder Bestand: der Vergleich in einer Tabelle

Neubau und gebrauchte Immobilie unterscheiden sich in Spanien bei Steuer, Absicherung, Haftung und Zeitpunkt der Nutzung. Die Tabelle zeigt die Rechtslage in der Comunidad Valenciana im November 2026.

Punkt Neubau vom Bauträger Gebrauchte Immobilie
Steuer beim Kauf, Zweitwohnsitz (in %) 10 IVA plus 1,4 AJD 9 ITP, über 1.000.000 EUR 11
Steuer beim Kauf, Hauptwohnsitz (in %) 10 IVA plus 0,1 AJD 9 ITP, ermäßigte Sätze nur für bestimmte Gruppen
Schutz der Anzahlung Versicherung oder Bankbürgschaft, gesondertes Konto keine gesetzliche Garantie, Regelung im Vorvertrag (arras)
Haftung für Mängel 10, 3 und 1 Jahr ab Abnahme dieselben Fristen ab Abnahme des Baus, bei älteren Gebäuden abgelaufen
Titel zur Bewohnbarkeit Erstnutzung bei Übergabe nach 10 Jahren bei Verkauf zu erneuern
Nutzung erst nach Fertigstellung ab der Urkunde

Die Rechtsgrundlagen: Ley 13/1997, Artikel 13 und 14, Ley 37/1992, Artikel 91, und Ley 38/1999. Den Ablauf eines Kaufs im Bestand beschreibt unser Leitfaden zum Hauskauf in Altea als Ausländer.

Ein Neubau passt zu Käufern, die Zeit haben und eine Wohnung nach aktuellem Standard möchten. Eine gebrauchte Immobilie passt zu Käufern, die sofort nutzen möchten oder eine bestimmte Lage suchen, die im Neubau nicht angeboten wird. Aktuelle Villen finden Sie unter Villen und Häuser in Altea.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung mit Stand November 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Häufige Fragen

Welche Steuern zahle ich beim Kauf eines Neubaus in Spanien?
Beim Kauf vom Bauträger zahlen Sie 10 % IVA (Ley 37/1992, Artikel 91) und die Urkundensteuer AJD. In der Comunidad Valenciana beträgt die AJD seit dem 1. Juni 2026 1,4 % für Zweitwohnsitze und Kapitalanlagen, zusammen also 11,4 %. Wird die Wohnung Ihr Hauptwohnsitz, sinkt die AJD auf 0,1 %. Stand November 2026.
Sind meine Anzahlungen an einen spanischen Bauträger abgesichert?
Ja. Der Bauträger muss jede Zahlung vor der Übergabe ab der Baugenehmigung durch eine Kautionsversicherung oder eine Bankbürgschaft absichern, einschließlich Steuern und gesetzlicher Zinsen, und das Geld auf einem gesonderten Konto verwahren (Ley 38/1999, erste Zusatzbestimmung). Beginnt der Bau nicht oder wird nicht fristgerecht übergeben, können Sie zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
Wie lange haftet der Bauträger in Spanien für Mängel?
Für Schäden an der Tragstruktur haften die Baubeteiligten 10 Jahre, für Bau oder Installationsmängel, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen, 3 Jahre, und der Bauunternehmer 1 Jahr für Mängel an der Ausführung (Ley 38/1999, Artikel 17). Die Fristen laufen ab der Abnahme ohne Vorbehalt. Der Bauträger haftet gegenüber dem Käufer gesamtschuldnerisch mit den anderen Beteiligten.
Was ist der Unterschied zur MaBV in Deutschland?
In Deutschland darf ein Bauträger Geld erst annehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, darunter eine Vormerkung im Grundbuch und die Baugenehmigung, und dann nur in Raten nach Baufortschritt (§ 3 MaBV). In Spanien sichert eine Versicherung oder Bankbürgschaft jede Anzahlung, das Geld liegt auf einem gesonderten Konto. Beide Systeme schützen Anzahlungen mit unterschiedlichen Mitteln.
Welche Unterlagen verlange ich vom Bauträger in Spanien?
Vor der ersten Zahlung: die Baugenehmigung, den Nachweis der Versicherung oder Bankbürgschaft für Ihre Zahlungen mit Name des Garantiegebers, die Angaben zum gesonderten Konto und den Kaufvertrag mit der Rückzahlungspflicht. Bei der Übergabe: den Titel der Erstnutzung, den Nachweis der zehnjährigen Gebäudeversicherung und die Abnahme. Lassen Sie alles von Ihrem Anwalt prüfen.